Heckenrückschnitt und Gehwegpflege
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie in den vergangenen Jahren haben wir auch in diesem Jahr bereits in den „Maifelder Nachrichten“ auf die Reinigungs- und Säuberungspflicht der Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksbesitzer, welche sich aus der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Rüber“ ergibt, hingewiesen.
Hierunter fallen die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub oder Unrat sowie die Säuberung von Straßenrinnen, Gräben oder Durchlässen. Auch Hecken, Sträucher oder Rankgewächse sind zurückzuschneiden, sofern sie in den Straßenbereich oder die Gehwege reinwachsen.
Vor allem an beengten oder schlecht einsehbaren Kurven und Kreuzungen entstehen hierdurch besondere Gefahrenstellen, sowohl für Fußgänger als auch für den Straßenverkehr.
Sehr viele Bürger erfüllen diese Verpflichtung regelmäßig vorbildlich. Einige sind auch aufgrund unseres Hinweises in den „Maifelder Nachrichten“ tätig geworden.
Leider mussten wir feststellen, dass einige wenige den Hinweis jedoch noch nicht befolgt haben. An diese geht jetzt nochmals die Bitte, insbesondere Hecken, Sträucher oder Rankgewächse, die in den öffentlichen Verkehrsraum reinreichen, kurzfristig zurückzuschneiden und mögliche Gefahrenquellen umgehend zu beseitigen.
Wenn wir alle etwas Rücksicht nehmen, ist allen damit geholfen.
Wir weisen darauf hin, dass anhaltende Verstöße gegen die o.a. Satzung mit einem Bußgeld geahndet werden können. Es muss also damit gerechnet werden, dass das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maifeld hier aktiv werden wird!
Wir bitten daher nochmals um Beachtung!
Gemeinderat Ortsgemeinde Rüber