Der Gemeinderat Rüber informiert:

 

Sachstand zum Ausbau der Ortsdurchfahrt L112

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner der L112 (Lonniger Straße – Teile Küttiger Straße),

der Gemeinderat Rüber möchte Euch heute über den aktuellen Stand der Planungen zum Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) L112 informieren.

Stand der Planungen und Kommunikation

Mitte August 2025 wurde die Ortsgemeinde durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu einer Gestaltungsfrage im Ausbauprojekt kontaktiert. Im Zuge dieser Kommunikation wurde seitens der Gemeinde der Stand der Planungen sowie die Durchführung einer Anwohnerversammlung erfragt.

Der LBM teilte daraufhin mit, dass man sich in der Phase der Baudurchführungsvereinbarung befinde und in dieser fortgeschrittenen Phase keine weitere Anwohnerversammlung vorgesehen sei.

Diese Auskunft sorgte für Verwunderung im Gemeinderat, da dieser stets davon ausgegangen war, dass noch eine Versammlung stattfinden würde.

Grundlage der Entscheidung

Auf Nachfrage bei der Verbandsgemeinde (VG) Maifeld wurde dem Gemeinderat der Sachstand nochmals bestätigt: In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. November 2023 wurde die Straßenausbauplanung durch den LBM vorgestellt. Auf dieser Grundlage beschloss der Gemeinderat die Ausführung eines Gehwegs mit einer klaren Trennung (Rundbord) zum Fahrbahnbereich sowie die Anlage einer zweifachen Verschwenkung am Ortsausgang in Richtung Lonnig. Anwesende Bürger hatten im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit zur Äußerung.

Nach Auffassung des LBM ist er durch diese öffentliche Vorstellung der Planungen seiner Informationspflicht gegenüber den Bürgern von Rüber nachgekommen.

Weiteres Vorgehen

Die Planungen des Ausbaus sind nun in einer Phase, in der als nächster Schritt die Ausschreibung der Baumaßnahme folgt. Der Gemeinderat hat sich daher intensiv mit der weiteren Vorgehensweise befasst und beschlossen, die Maßnahme in diesem Stadium nicht mehr zu stoppen. Wir alle möchten, dass die Ortsdurchfahrt L112 möglichst bald ausgebaut wird.

Der Gemeinderat sieht die getroffene Planung des LBM als zweckmäßig an. Der Gehweg ist, auch wenn er den Begegnungsverkehr unter Umständen erschwert, zur Sicherheit der Fußgänger notwendig. Die geplanten Bordsteine sind abgerundet und im Bedarfsfall überfahrbar.

Finanzielle Auswirkungen (Wiederkehrende Beiträge)

Seit dem 01. Januar 2024 gilt im Land Rheinland-Pfalz das Gesetz zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge. Dies bedeutet, dass die umlegbaren Kosten für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen nicht mehr ausschließlich den direkten Anliegern, sondern allen Grundstückseigentümern im Abrechnungsgebiet (hier Rüber) auferlegt werden.

Im Falle der Ortsdurchfahrt L112 sind folgende Punkte relevant:

  1. Der reine Straßenausbau wird als Landesstraße vom Land Rheinland-Pfalz übernommen.
  2. Die Kosten für die Gehwege und die Beleuchtung sind umlagefähig.

Die genaue Aufteilung der Kosten zwischen den Grundstückseigentümern und der Ortsgemeinde wird in einer noch neu zu erstellenden Ausbaubeitragssatzung geregelt. Diese Satzung wird unter anderem den Gemeindeanteil, die Abrechnungsgebiete und Verschonungszeiträume für Anlieger festlegen, die zuletzt einmalige Beiträge gezahlt haben (z.B. für den Ausbau bzw. die erstmalige Herstellung der Neustraße in 2021).


Kontakt

Uns als Gemeinderat war es wichtig, Euch diesen aktuellen Sachstand mitzuteilen.

Solltet ihr Fragen zum Sachstand haben, können ihre diese gerne per E-Mail stellen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nach der Erarbeitung einer Antwort besteht selbstverständlich die Möglichkeit, diese in einem persönlichen Gespräch zu besprechen.

Euer Gemeinderat Rüber